EDESSÖ Tools and More - Sicherheitshinweise für Werkzeuge
Bitte vor Inbetriebnahme lesen.
Die Werkzeuge entsprechen der Norm DIN-EN 847-1/2.
Werkzeuge in der Originalverpackung lagern, oder anderweitig gegen Beschädigung schützen. Werkzeuge trocken und nicht im Bereich aggressiver Medien lagern. Beim Umgang besteht durch die sehr scharfen Schneiden Verletzungsgefahr. Werkzeuge nur bestimmungsgemäß einsetzen.
Die Arbeitsweise im Gleichlauf ist nur bei mechanischem Vorschub zugelassen. Die Drehrichtung ist zu beachten.
Die maximale zulässige Betriebsdrehzahl darf nicht überschritten werden. Die Vorschriften des Maschinenherstellers sind zu beachten. Gegebenenfalls Rücksprache mit EDESSÖ Tools and More GmbH & Co.KG und/oder dem Maschinenhersteller. Werkzeuge vor dem Einbau sorgfältig auf Mängel oder Beschädigungen überprüfen. Bei sichtbaren oder anderweitig erkennbaren Mängeln oder Beschädigungen die Werkzeuge nicht einsetzen, beziehungsweise Bearbeitung sofort abbrechen und das Werkzeug eindeutig kennzeichnen, so dass dieses nicht wieder zum Einsatz kommt, bevor es durch einen Sachkundigen zur Wiederverwendung freigegeben wird.
Durch Risse oder ähnliches beschädigte Werkzeuge dürfen nicht geschweißt oder anderweitig repariert werden. Einbau des Werkzeugs und Bedienung der Maschine nur durch sicherheitstechnisch unterwiesenes Fachpersonal vornehmen. Betriebsanleitung des Werkzeugs und der Maschine beachten. Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
Werkzeugbefestigung nur mit den vom Maschinenhersteller vorgesehenen Spannmitteln und mit dem vom Hersteller angegebenen Anzugsdrehmoment vornehmen. Verlängern der Schlüssel und Verwendung von Schlagwerkzeugen zum Festziehen ist nicht zulässig.
Für die Zuordnung des Spannflanschdurchmessers zum Sägeblattdurchmesser gelten die europäischen Normen, z.B. DIN-EN 1870-1, Kapitel 3.2.3. Schutzhandschuhe tragen, auf eng anliegende Kleidung achten, eventuell Gehörschutz tragen. Nach dem Einbau des Werkzeugs alle Schutzvorrichtungen der Maschine wieder ordnungsgemäß anbringen und vorhandenen Spaltkeilrichtig positionieren.
Probelauf durch einen Sachkundigen durchführen. Nicht in den Bereich des drehenden Werkzeugs fassen. Kein Aufenthalt unbeteiligter Personen im Gefahrenbereich. Keine Einstellarbeiten bei drehendem Werkzeug vornehmen. Auf Unwucht achten. Werkzeugschneiden dürfen nicht mit anderen Schneiden, Befestigungselementen oder anderen Maschinenteilen in Berührung kommen. Bohrungsreduzierringe müssen fest mit dem Werkzeug verbunden sein und dürfen seitlich nicht über den Grundkörper überstehen. Reduzierringe dürfen im Durchmesser nur so groß sein, dass ein sicheres Befestigen des Werkzeugs noch gewährleistet ist.
Maschine nie unbeaufsichtigt laufen lassen.
Maßnahmen zur Vermeidung von Rückschlag müssen getroffen werden und die entsprechenden Einrichtungen müssen verwendet werden. Zu bearbeitender Werkstoff darf keine Fremdkörper enthalten.
Werkzeug rechtzeitig nachschärfen. Anzeichen für stumpfe Werkzeuge sind: zu große Verschleißmarke an den Schneiden, Ausbrüche an den Schneiden, unzureichende Schnittgüte und zu hohe Stromaufnahme der Maschine.
Sägeblätter, deren Zähne dünner und/oder kürzer als 1 mm sind, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Werkzeuge dürfen nur von Sachkundigen nachgeschärft und mit Originalteilen instandgesetzt werden. Sachkundige sind Personen mit entsprechender Fachausbildung und Erfahrung, die die Anforderungen an die Konstruktion und Gestaltung der Werkzeuge kennen und sich auf die erreichbaren Sicherheitsbestimmungen verstehen. Das Instandsetzen der Werkzeuge ist nur entsprechend den Angaben des Herstellers erlaubt.
Folgendes ist dabei zu beachten: Die Konstruktion des Werkzeugs darf nicht verändert werden. Die Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden. Die Toleranzen für einwandfreies Spannen müssen eingehalten werden.